Designschutzrecht – Wenn ein dekoratives Muster ausschließlich sein soll

Designschutzrecht – Wenn ein dekoratives Muster ausschließlich sein soll Gemäß §1 DesignG: „ist ein Design die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. Diese ergibt sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung.“ Im weiteren besagt §2, „ein…