ERFINDUNGSGENERIERUNG

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Ideen- und Kreativitätstechniken, um Ideen zu entwickeln bzw. Erfindungen zu generieren. Auch Algorithmen (KI) können diese mittlerweile generieren, doch die Kunst liegt darin, hierbei die entscheidenden und guten Innovationen zu erkennen, die nicht nur zur Lösung von Problemen führen, sondern ebenso langfristig wirtschaftlich erfolgreich sein werden. Genau zu diesem Zweck haben Jostarndt Patentanwälte zusammen mit verschiedenen Experten aus Wirtschaft, Technologie und Recht Wege entwickelt entsprechende Erfindungen zu erkennen.


Recherche & Analyse

Je nach Schutzrecht ist es sinnvoll Erfindungen nach Merkmalen, Funktionsbeschreibungen oder Stichwörtern zu recherchieren, hierbei wird eine entsprechende Recherchestrategie definiert. Ergibt sich hierbei, dass bereits ähnliche Ansätze existieren, sollte die weitere Bearbeitung gut überlegt werden. Diesen Schritt vor einer Anmeldung zu realisieren ist wichtig, da das Deutsche Patentamt (DPMA) nicht nach Neuheit prüft, sondern Widerspruchsrechte einräumt. Hierbei kann sich herausstellen, dass bereits bestehende Markenrechte verletzt wurden. Aus diesem Grund macht es Sinn, eine Anmeldung vorab prüfen zu lassen, u.a. in Form einer Bedarfsprüfung, Marktlückenrecherche oder Ähnlichkeitsrecherche. Eine solche Recherche kann sehr zeitaufwändig sein und sollte im besten Fall einem Experten übertragen werden. Mit einem umfassenden Wissen über Wettbewerbssituation und eigenen Chancen lassen sich entsprechende Entscheidungssicherheit und Handlungsempfehlungen für Ihre Erfindungen herstellen.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren, stellen Sie gern Ihre Fragen über Patentrecherchen und – analysen in einem kostenlosen Erstgespräch.

Unsere Leistungen im Kurzüberblick:

  • Recherchen und Gutachten im Vorfeld von Investitionen bzw. bei der Entwicklung und Markteinführung von Produkten und Dienstleistungen
  • Strategieentwicklung zur Absicherung der Entwicklungen und Investitionen durch Schutzrechte
  • Bewertung des Risikos und Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verringerung des Risikos der Verletzung von Schutzrechten
  • Erstellung von Schutzrechtsstrategien
  • Rechtsstands- und Statusüberwachung und -überprüfung von Schutzrechten nach abgestimmten Kriterien
  • Auskünfte und Gutachten zu Schutzrechtssituationen im In- und Ausland
  • Beratung in Lizenzangelegenheiten
  • Strategien für die Verhinderung und Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie, inkl. der Analyse von Gefährdungspotentialen

Schutzrechtsportfolio

Patente stellen heutzutage sehr oft den Unternehmens- und Innovationswert eines Unternehmens dar und oftmals ist daher nicht nur ein Schutzrecht zu koordinieren und strategisch zu handhaben, sondern eine Vielzahl von Schutzrechten. Patentportfolios lassen sich als Instrument der strategischen F&E Planung (Forschung und Entwicklung) einsetzen. Hierbei ist zwischen den produktorientierten und technologiefeldorientierten Portfolios zu unterscheiden. Die Bewertung von eben diesen Schutzrechtsportfolien, auch im Falle von Mergers & Akquisitions sowie Schutzrechtsübertragungen, gehört zu unserem Leistungsspektrum, wenn es um gewerbliche Schutzrechte geht, ebenso wie die Analyse und Sicherung des wirtschaftlichen Wertes von Schutzrechten, inkl.:

  • Prüfung und Bewertung des Know-Hows sowie des Schutzrechtsportfolios von Unternehmen
  • Technologische und monetäre Bewertung von Schutzrechten
  • Patentanwaltliche Mitwirkung bei Due Diligence-Prüfungen

Im Falle eines Kaufes von Patentportfolios, national wie auch international, ist ganz entscheidend, dass die Inhaber-Eintragungen bzw. Schutzrechte-Umschreibungen bei Unternehmenskäufen, – verkäufen und – gründungen, Börsengängen, etc. korrekt gehandhabt werden. Ein zeitintensives und komplexes Verfahren, bei dem wir gern professionell und schnell unterstützen – ebenso bei einem strategischen Portfoliomanagement.


Recht

Sprechen wir über Recht muss hier zunächst zwischen dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht unterschieden werden. Patentrechte sichern dabei technische Erfindungen ab und sind ein staatlicher Monopolschutz auf wirtschaftlich verwertbare Erfindungen. So sind z.B. Computerprogramme gemäß der europäischen Patentübereinkunft von 1973 ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Hier kommt aber das Urheberrecht ins Spiel, denn hier wird nicht die Funktionalität, sondern lediglich das Format, in dem sie verfasst ist, geschützt. Anders als die gewerblichen Schutzrechte entsteht der Urheberrechtsschutz mit der Schöpfung des Werks. Formalitäten sind hierbei nicht zu beachten. Für den Urheberrechtsschutz ist eine Eintragung in ein amtliches Register also weder nötig noch möglich. Dem Urheber stehen dabei Urheberpersönlichkeitsrechte wie die Anerkennung seiner Urheberschaft und der Schutz vor Entstellung seines Werks sowie wirtschaftliche Verwertungsrechte zu (Quelle: Zitat).
Was gilt heutzutage also noch als Erfindung und welche Rechte haben Sie als Erfinder oder Ideengeber? Gibt es auch immer mehr Kopien, Plagiate und Urheberrechtsverletzungen, ist es wichtig die Grenzen genau zu kennen. So ergeben sich auch rechtliche Bedingungen, wenn Sie Arbeitnehmer sind und Erfindungen während Ihrer Arbeitszeit entwickelt haben – sogenannte Arbeiternehmererfindungen (§ 4 Abs. 2 ArbNErfG). Diese gehören zunächst, gemäß dem Gesetz für Arbeitnehmererfindungen, dem Arbeitgeber, aber natürlich liegen in diesem Fall auch Rechte bei dem Erfinder und ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Erfindervergütung) für ein erfolgreich eingereichtes Patent. Bei der Erarbeitung der Ermessungsgrenze stellen wir mit entsprechender Expertise bei einem ersten kostenlosen Gespräch erste Weichen für Sie.


Wirtschaft

Gesellschaften zur Schutzrechtsdurchsetzung, umgangssprachlich auch als „Patenttrolle“ bekannt, sogenannte nichtproduzierende Gesellschaften (NPEs), besitzen Schutzrechte ausschließlich zu dem Zweck, um überzogene Lizenzeinnahmen zu erzielen. Dabei handelt es sich häufig um Zusammenschlüsse von Finanzinvestoren, Rechts- und Patentanwälten mit entsprechenden Erfahrungen bei der Durchsetzung von Schutzrechten. Patente werden dabei so erworben, dass sie auf die bereits im Vorfeld als Beklagte ausgesuchten produzierenden Unternehmen maßgeschneidert sind. Schätzungen über den volkswirtschaftlichen Schaden durch Gesellschaften zur Schutzrechtsdurchsetzung variieren zwischen jährlich 30 Mrd. EUR und 100 Mrd. EUR.

Jostarndt Patentanwälte verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung bei der Abwehr von Ansprüchen von Gesellschaften zur Schutzrechtsdurchsetzung. Wir analysieren, gemeinsam mit Ihnen, die Situation Ihres Gegners sowie Ihre eigenen Bedürfnisse und Notwendigkeiten. Das Ergebnis wird eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Strategie sein, fragen Sie gern bei unserem Team an.


Patentstreitverfahren

Ein Patentanspruch besteht nach § 9 Abs. 1 PatG, wenn das, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 des Patentgesetzes); entweder einteilig oder nach Oberbegriff und kennzeichnendem Teil geteilt (zweiteilig). In beiden Fällen kann die Fassung nach Merkmalen gegliedert sein. Gemäß § 34. Abs. 3 Nr. 3 PatG muss die Anmeldung einen oder mehrere Patentansprüche enthalten, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll. Die Anmeldung darf gemäß Abs. 3 Nr. 5 PatG nur eine einzige Erfindung enthalten oder eine Gruppe von Erfindungen, die untereinander in der Weise verbunden sind, dass sie eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen. Im Falle einer Patentnichtigkeitsklage gem. § 81 Abs. 1 PatG handelt es sich u.a. um ein Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit eines Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats. Die Klage ist gegen den im Register als Patentinhaber eingetragenen oder gegen den Inhaber der Zwangslizenz zu richten. Die Klage gegen das ergänzende Schutzzertifikat kann mit der Klage gegen das zugrundeliegende Patent verbunden werden und auch darauf gestützt werden, dass ein Nichtigkeitsgrund (§ 22) gegen das zugrundeliegende Patent vorliegt.
§ 143 (1) PatG regelt entsprechende Patentverletzungsklagen, zuständig sind ausschließlich die Zivilkammern der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert. Der Gerichtsstandort Düsseldorf ist hierbei die unangefochtene Nummer 1 für Patentstreitverfahren in Deutschland und Europa (Quelle: LINK). Im Gespräch ist ein einheitliches Patentgericht mit Sitz in Düsseldorf, um zukünftig einen effektiven grenzüberschreitenden Patentschutz mit einheitlicher Wirkung zu ermöglichen. Aber auch heute schon können wir langjährige nationale wie auch internationale Expertise für Ihr Schutzrecht anbieten, um dieses möglichst reibungslos für Sie umsetzen, u.a.:

  • Prüfungen zur Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen und zur Abwehr von Verletzungsvorwürfen
  • Außergerichtliche Durchsetzung von Schutzrechten
  • Erwirken und Abwehr von einstweiligen Verfügungen
  • Vertretung bei Verletzungsprozessen in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
  • Grenzbeschlagnahmen und Beschlagnahmen auf Messen und Ausstellungen durch Zoll und Polizei in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
  • Patentanwaltliche Mitwirkung bei Geltendmachung und Abwehr von wettbewerbs-rechtlichen Ansprüchen
  • Abwehr von Produkt- und Markenpiraterie

Fragen Sie uns gern unverbindlich an!