Große Beschwerdekammer entscheidet zum Beschwerdekammer-Standort Haar

Am 16. Juli 2019 hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) zur Rechtmäßigkeit der in Vergangenheit kontrovers diskutierten Verlegung der Beschwerdekammern des EPA nach Haar bei München entschieden. In ihrer Entscheidung G 2/19 hat die große Beschwerdekammer festgestellt, dass der Standort Haar nicht gegen das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) verstößt. In der gleichen Entscheidung hat…